“Vorsicht ist besser als Nachsicht” als neue Maxime bei der Umsetzung des EU-Umweltrechts.
Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift UMWELTSCHUTZ DER WIRTSCHAFT 2/17.
Die EU-Kommission will mit dem neuen „Environmental Implementation Review (EIR)” die sehr uneinheitliche und zum Teil schwache Umsetzung des europäischen Umweltrechts verbessern.
Status Quo der Umsetzung des EU-Umweltrechts und dessen Folgen
Große Diskrepanzen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung des Umweltrechts zum Teil sehr große Diskrepanzen. Die größten Probleme bzw Umsetzungslücken ortet die Europäische Kommission in den Weiterlesen