Globale Implikationen von Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility – Verteilungs- und Generationengerechtigkeit

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Im Grünbuch ‘Nachhaltiges Recycling von Glasverpackungen in Österreich. Best in Glass.’ werden die Implikationen von Nachhaltigkeit – also die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte der menschlichen Aktivitäten – global betrachtet und unternehmerische Handlungsmöglichkeiten vorgestellt.
Der folgende Text greift den Aspekt Gesellschaft/Soziales heraus. (Er entspricht dem Kapitel 2.2 im Grünbuch, S 24ff.)

2 Gesellschaft

2.1 Einleitung

Die Gegenwartsgesellschaften stehen heute großen Herausforderungen in Bezug auf Gerechtigkeit und Fairness (z. B. beim Zugang zu und der Verteilung von Ressourcen), Armut, Gesundheit, Bildung, Menschenrechte, demografische Entwicklungen, Moral und Kultur gegenüber. Der Brundtland-Bericht fordert zudem inter- und intragenerationelle sowie internationale Verteilungsgerechtigkeit bzw. Generationengerechtigkeit. Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen wird als die Aufgabe angesehen, auf solch drängende Fragen entsprechende ethische und humane Antworten zu finden. Die relevanten Handlungsfelder, in denen dies über die Einhaltung von nationalen Rechtsvorschriften hinausgehend zu leisten ist, werden u. a. in der ISO 26000 als die sieben Kernthemen der CSR beschrieben. Einige der wichtigen gesellschaftsrelevanten Themenbereiche werden im Folgenden aufgegriffen und in Hinblick auf ihre Handlungsimplikationen für Unternehmen näher erläutert.

2.2 Menschenrechte

2.2.1 Globale Fakten

Nachhaltigkeit braucht die Umsetzung und den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Menschenrechte. Schon in der Präambel der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte (UN, 1948) wird erklärt, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet”. Nachhaltigkeit ist direkt mit den Menschenrechten verbunden – die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung verstärken sich gegenseitig. Diese Erkenntnis (Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien, 1993) stellt einen wichtigen Meilenstein für das internationale Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und Förderung der Menschenrechte dar. Auch das inhärente Gerechtigkeitsprinzip der Nachhaltigkeitsdefinition impliziert gleichermaßen die Bedeutung der Wahrung dieser menschlichen Grundrechte heute und in Zukunft. Das Konzept der Menschenrechte ist eng mit dem Humanismus und dem Zeitalter der Aufklärung verbunden und geht davon aus, dass alle Menschen aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sind. Diese egalitär begründeten Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die eingangs zitierte allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta, 1948) stellt jedoch keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts dar. Eine Verbindlichkeit konnte jedoch zum Teil über Bestimmungen in anderen internationalen Pakten oder durch die Möglichkeit zur Erklärung zu Völkergewohnheitsrecht hergestellt werden.

2.2.2 Handlungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene

Menschenrechtliche Verantwortung heißt, die Menschenrechtspolitik auf höchster Unternehmensebene zu verankern, zu veröffentlichen und im gesamten Unternehmenskontext zu operationalisieren. Unternehmen haben die Verantwortung, negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschenrechte vorzubeugen, im Falle von Menschenrechtsverstößen diese zu beheben und wiedergutzumachen (vgl. ISO 26000). Es geht dabei nicht nur um Handlungen, sondern auch um Unterlassungen.
Unternehmen sind angehalten, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren, in Risikobereichen umfassende menschenrechtliche Folgenabschätzungen vorzunehmen und auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und darüber Rechenschaft abzulegen. Des Weiteren tragen Unternehmen dafür Sorge, Mittäterschaft zu vermeiden. Das heißt, dass sich die menschenrechtliche Verantwortung eines Unternehmens nicht nur auf die Auswirkungen der eigenen Aktivitäten bezieht, sondern auch auf die Auswirkungen, die direkt mit Operationen, Gütern und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbunden sind, selbst wenn es selber zu diesen Auswirkungen nicht beigetragen hat. Daher soll kein Unternehmen eine formelle, informelle oder vertragliche Beziehung mit einem Partner eingehen, der Menschenrechtsverletzungen begeht (z. B. Einkauf bzw. Lieferung von Waren und Dienstleistungen von oder in Regionen, in denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden).

Bürgerliche und politische Individualrechte (z. B. Redefreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung oder die Freiheit der Informationsaufnahme und Weitergabe) sind gleichermaßen zu achten wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Menschen (z. B. das Recht auf Bildung, Arbeit, Nahrung, Kleidung) sowie das Verbot der Diskriminierung. Dieses umfasst jede Unterscheidung, jeden Ausschluss oder jede Bevorzugung, die in ihrer Wirkung Gleichbehandlung oder Chancengleichheit aufhebt. Innerhalb ihres Einflussbereiches hat eine Organisation dafür zu sorgen, dass eine Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, Eigentum, nationaler oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Schwangerschaft, politischer Meinung, sexueller Orientierung unterbleibt. Im Zusammenhang mit dem Thema Arbeit sind die Achtung der Vereinigungsfreiheit, die Zulassung von Kollektivverhandlungen, die Unterlassung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Sicherstellen einer mindestens existenzsichernden Entlohnung von Relevanz.

2.3 Ethik und Werte

2.3.1 Globale Perspektive

Soziale, ökologische und politische Mobilisierung im Sinne der Nachhaltigkeit muss im Einklang stehen mit Vorstellungen eines guten und gelungenen Lebens. Diese Vorstellungen sind stark mit den herrschenden soziokulturellen Normen, Wertebildern und Einstellungen verbunden. Bislang ist es der ökonomisch gestützte Konsumismus, der allzu schnell suggeriert, dass ein gutes Leben in erster Linie im Kauf und Besitz möglichst vieler Güter zu finden sei. Ein direktes Resultat dieser sozioökonomischen Logik ist letztlich die Wegwerfgesellschaft mit ihren negativen Folgen für Menschen, Tiere und die Umwelt generell.

Gleichzeitig jedoch deutet sich in vielen Ländern in breiten Teilen der Gesellschaft ein Umdenken an. Studien (u. a. Inglehart, 2008; WVS 2009; Bertelsmann-Stiftung, 2010) verdeutlichen, dass immaterielle Werte wie soziale Gerechtigkeit oder Umweltschutz (jedenfalls dort, wo das Wohlstandsniveau hoch ist) als wichtig erachtet werden, während gängige Paradigmen zunehmend infrage gestellt werden. Dieser Wertewandel hin zu postmateriellen Werten der Nachhaltigkeit ist wichtig und gleichzeitig nicht unbeeinflussbar. Die Historie zeigt, dass es oftmals einzelne Akteurinnen und Akteure waren, die mit ausreichend Ressourcen, Kreativität und Innovationskraft etablierte Blockaden überwunden haben und neue Mentalitäten prägten. Diese sogenannten „Change Agents” initiieren Veränderungen als Konsumenten, Unternehmen, Investoren, NGOs, Bürger/-innen und Politikerinnen (WBGU, 2011).

2.3.2 Handlungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene

Insbesondere Wirtschaftsunternehmen sind dazu angehalten, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und als proaktive Mitgestalter von Gesetzgebung und Marktgeschehen in Richtung Nachhaltigkeit aufzutreten. Umweltschutz, soziale Fairness und politisches Engagement sind als moralische Imperative in der Wirtschaft zu verstehen und umzusetzen. Daher muss Nachhaltigkeit bereits auf der normativen Ebene der Unternehmensführung verankert werden, d. h. in Form übergeordneter Ziele, Prinzipien, Spielregeln, Werte und Normen. Auf dieser Ebene werden Unternehmenspolitik, Leitlinien und Unternehmensstandards festgelegt und unternehmerische Tätigkeiten ethisch legitimiert. Zahlreiche Studien (u. a. Bossel, 1998; Crompton et al., 2010; Ömer, 2000; Stephard et al., 2009) haben untersucht, welche normativen Werte und Prinzipien für eine nachhaltige Entwicklung förderlich sind. Dabei wurden auch Leitlinien entwickelt, an denen sich eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung orientieren muss, sofern diese innerhalb vorgegebener ökologischen Grenzen verlaufen und die ökologische Tragfähigkeit nicht überschreiten soll (Ömer, 2000).

Sie umfassen die folgenden Kriterien:
•    Vielfalt: als Grundvoraussetzung für ein hohes Entwicklungspotenzial eines Systems (z. B. Unternehmen, Region, Staat)
•    Natürlichkeit: als möglichst geringe Eingriffstiefe anthropogener Maßnahmen in die Natur
•    Einfachheit: im Sinne von Dematerialisierung und Kreislaufschließung von Produktlebenszyklen sowie Reduktion des Komplexitätsgrades in Prozessen
•    Nähe: Aufbau bzw. Erhalt von räumlichen Beziehungsnetzen im Sinne der Versorgung und Dezentralität
•    Kreativität: Entfaltung der Individualität unter humanen Lebensbedingungen sowie das Ermöglichen einer steten menschheitsgemäßen Entwicklung
Assoziatives bzw. solidarisches Wirtschaften kann als grundlegende Ethik im Wirtschaftsleben – im Gegensatz zu Wettbewerbsfokussierung und Eigennutzüberlegungen – etabliert werden. Die Integration einer „Ethik der Partnerschaft” (Bossel, 1998) im Wirtschaftsleben – d. h. Gerechtigkeit, Solidarität, Kooperation, Mitgefühl und Verantwortung – kann erlernt werden und unterstützt den notwendigen Wertewandel für eine nachhaltige Entwicklung.

2.4 Governance, Dialog und Kooperationen

2.4.1 Globale Perspektive

Die Vielzahl und die Komplexität der Problem- und Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung (vgl. Klimawandel, Ressourcenknappheit, Bevölkerungswachstum, Hunger) sind mit den Mitteln einer multilateralen Politik praktisch kaum zu bewältigen. Dies wird nicht zuletzt auch in den vielerorts gescheiterten, stagnierenden bzw. erfolglosen internationalen Verhandlungen sichtbar. Der WBGU (2011) fordert in diesem Zusammenhang bereits eine „Internationale Kooperationsrevolution” im Sinne einer wirksamen und legitimen Global Governance. Dirk Messner, Vorsitzender des WBGU, definiert den Begriff als „Entwicklung eines Institutionen- und Regelsystems und neuer Mechanismen internationaler Kooperation, die die kontinuierliche Problembearbeitung globaler Herausforderungen und grenzüberschreitender Phänomene erlauben”. Als politisches Programm meint Global Governance die kooperative, multilaterale Gestaltung der Globalisierung, ist jedoch keinesfalls gleichbedeutend mit Global Government im Sinne einer Weltregierung. Im Rahmen von Global-Governance-Prozessen behalten die Nationalstaaten ihre Souveränität, praktizieren aber Formen der freiwilligen Kooperation.

Ohne ein hohes Niveau internationaler Dialog- und Kooperationsfähigkeit kann die notwendige Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit nicht vonstattengehen. Dafür müssen etablierte Handlungsblockaden (z. B. Machtasymmetrien, Befürchtungen, Pfadabhängigkeiten) überwunden werden. Gleichzeitig müssen Vertrauen und Glaubwürdigkeit zwischen den Weltmächten gebildet werden, um globale Interdependenzen konstruktiv bearbeiten zu können. Im Zuge einer Runderneuerung des institutionellen Rahmens multilateraler Politikprozesse müssten auch transformationsfreundliche Prioritäten auf höchster politischer Ebene angesiedelt werden (WBGU, 2011).

Maßnahmen, die eine Global-Governance-Politik im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung hervorbringen könnten, sind:
•    die Bepreisung von CO2
•    der Abbau schädlicher Subventionen (z. B. fossiler Energieträger) oder
•    die weltweite Verbreitung von Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien

Auf nationaler Ebene muss der gestaltende, lenkende und aktivierende Staat Prioritäten setzen (z. B. Staatsziel Klimaschutz), den Bürger/-innen dabei erweiterte Partizipationsmöglichkeiten bieten und der Wirtschaft neue Handlungsoptionen für nachhaltiges Wirtschaften eröffnen. Durch diese gesellschaftliche Teilhabe werden Veränderungen legitimiert und in Gang gebracht.

2.4.2 Handlungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene

Auf kommunaler, organisationaler oder unternehmerischer Ebene können ebenso Kooperationskulturen für eine nachhaltige Entwicklung etabliert werden. Viele Bündnisse, Allianzen, Partnerschaften (vgl. Klimabündnis-Gemeinden, UN Global Compact) zeugen bereits jetzt von dieser Option als Alternative zu den bislang gängigen konkurrenz- und wettbewerbsorientierten wirtschaftlichen Verhaltensmustern. Der vielfache Vorrang der vom Finanzkapitalismus dominierten Wirtschaftssäule vor den beiden anderen Säulen der Nachhaltigkeit, also Natur- und Sozialkapital, führt oft zu einseitigen, kurzsichtigen und rein ökonomisch getriebenen Entscheidungen. Intelligente Unternehmen und Gesellschaften schaffen sich Rahmenbedingungen und Gesetze, die alle drei Säulen stärken und in Balance bringen, statt eine Dimension durch das Übermaß einer anderen zu unterminieren.

2.5 Bildung

2.5.1 Globale Perspektive

Die Vereinten Nationen haben auf Empfehlung des „Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung” in Johannesburg (2002) die Jahre 2005 bis 2014 zur Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung” ausgerufen. Die UN-Dekade möchte „allen Menschen Bildungschancen eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft erforderlich sind”. Schließlich sind sich Forscher/-innen einig, dass das Bildungsniveau entscheidet, welche Chancen Menschen am Arbeitsmarkt haben. Geringe Ausbildung führt zu niedrigen Einkommen mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Arbeitslosigkeit, die wiederum zu Armut führt. Gleichzeitig ist die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten extrem niedrig.

Außerdem korrelieren in fast allen Gesellschaften sozialer Status der Eltern und formale Bildung der Kinder positiv miteinander. Das bedeutet, dass niedrige Bildungsabschlüsse vor allem in den unteren Bevölkerungsschichten anzutreffen sind. Bildung für nachhaltige Entwicklung stellt eine umfassende zukunftsfähige Ausrichtung dar und ist nicht als zusätzlicher, ergänzender Aspekt zur bestehenden Bildungslandschaft anzusehen. Sie ist auch unabdingbar für eine informierte politische Partizipation.

2.5.2 Handlungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene

Pädagogische Prinzipien wie Trans- und Interdisziplinarität, methodische Vielfalt, Wertorientiertheit, kulturelle Sensibilität, Problemlösungsorientiertheit, Partizipation, lokale Relevanz müssen auch auf Ebene der Unternehmen und der Wirtschaft stärker wahrgenommen werden. Die Entwicklungen im Bereich Bildung tangieren die Unternehmens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt maßgeblich, denn qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Humankapital eines Unternehmens.

Es muss auf vielen Ebenen angesetzt werden, beispielsweise:
•    (duale) Lehrlingsausbildung
•    Aus- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen
•    Angebote zu Persönlichkeits-, Führungs- und Teamentwicklung
•    kooperative Bildungseinrichtungen mit anderen Unternehmen der Branche
•    das Vortragswesen (aktiv wie passiv) an Schulen und Hochschulen
•    Bildungs- und Forschungskooperationen mit Universitäten, Hochschulen und Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und regionalen Kultur- und Bildungsträgern

Lesen Sie hier über den Aspekt Ökologie.

Autor

Der Text ist dem Grünbuch’Nachhaltiges Recycling von Glasverpackungen in Österreich. Best in Glass.’ von Austria Glas Recycling, erschienen 2014, entnommen. Redaktion: DI Julia Buchebner (plenum), Dr. Harald Hauke (Austria Glas Recycling), Monika Piber-Maslo (Austria Glas Recycling), Dr. Alfred Strigl (plenum)

Im Grünbuch ‘Best in Glass’ blättern.

Grünbuch ‘Best in Glass‘ zum Download.

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